| Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ferienwohnungs-Vermittlung |
1. Bei Verhinderung des Mietantrittes ist dem Vermieter unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen. Der Vermieter versucht in diesem Fall die Wohnung weiter zu vermieten. Bei einer Annullation mehr als 30 Tage vor Mietantritt und kann die Wohnung weitervermietet werden, wird dem Mieter die Anzahlung, abzüglich einer Umtriebsentschädigung von sFr. 50.--, zurückerstattet. Bei Nichtvermietung verfällt die Anzahlung zu Gunsten des Vermieters. Bei Annullation weniger als 30 Tage vor Mietantritt, verbleibt die Anzahlung dem Vermieter und der Mieter haftet grundsätzlich für den entstandenen Mietzinsausfall, falls die Wohnung nicht weitervermietet werden kann. 2. Annullationskostenversicherung. Ist die Verhinderung oder der vorzeitige Ferienabbruch Folge einer unerwarteten, schweren Krankheit, Unfall oder Tod des Mieters oder einer ihm sehr nahestehenden Person (z.B. Ehepartner, Eltern, Kinder, nahe Verwandte) oder Folge höherer Gewalt und wurde bei der Buchung eine Annullationsversicherung abgeschlossen, ist unverzüglich dem Vermieter Mitteilung zu machen. Mit einem Arztzeugnis wird der volle Miet-Anzahlungsbetrag zurückerstattet. 3. Realersatz: Der Vermieter muss sich aus verständlichen Gründen das Recht vorbehalten, dem Mieter ein gleichwertiges Objekt zur Verfügung zu stellen, falls die voraufgeführte Wohnung wider Erwarten nicht bezugsbereit wäre. Weitergehende Ansprüche werden in gegenseitigem Einverständnis wegbedungen. 4. Die Mietdauer beträgt in der Regel mindestens eine Woche. Sie beginnt jeweils am Anreisetag um 17 Uhr und endet am Abreisetag um 10 Uhr. Ausnahmen von dieser Regel können vereinbart werden. Mietantritt ist jeweils bis spätestens 21 Uhr. Sollte der Mieter das Objekt verspätet übernehmen oder vorzeitig abreisen, bleibt der volle Mietpreis geschuldet. 5. Die Anzahl der Personen (wie auf dem Vertrag vereinbart) darf nicht überschritten werden. Zusätzliche Personen müssten ausgewiesen werden. Der Vermieter besitzt ein Kontrollrecht. 6. Haustiere sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Die Reinigung ist dann 10.— höher. Wird ein Haustier ohne Zustimmung mitgenommen, wird mind. 50.— zusätzlich verrechnet. 7. Untervermietung ist untersagt. 8. Hausordnung: Der Mieter ist verpflichtet, sich an die im Hause selbst geltende Hausordnung zu halten. 9. Die Möbel, Einrichtungsgegenstände etc. befinden sich - normale Abnutzung vorausgesetzt - in einwandfreiem Zustand. Sollten bei Mietantritt trotzdem grössere Mängel vorhanden sein, ist der Vermieter unverzüglich (innert 3 Tagen) zu benachrichtigen. Eventuelle Beschädigungen oder Verluste gehen zu Lasten des Mieters. 10. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass der Vermieter im Auftrag des Wohnungseigentümers handelt. Für Forderungen irgendwelcher Art seitens des Mieters ist der Wohnungseigentümer, welcher dem Mieter in Sonderfällen mitgeteilt werden kann, zu belangen. 11. Vertrag-Rücksendung: Wird der Vertrag nicht bis zum vorgegebenen Termin zurückgesendet oder werden die Zahlungsvereinbarungen nicht eingehalten, kann der Vermieter, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt weitervermieten. 12. Online-Reservation: Eine online Reservation wird erst gültig mit der schriftlichen Zusage des Vermieters. Diese kann als Brief mit der Post oder als Email via Internet erfolgen. 13. Zahlungen: Mit Vertragsunterzeichnung wird eine Anzahlung von 1/3 des Mietpreises plus die optionale Annullationskosten-Versicherung fällig, die innert 7 Tage zu leisten ist. Die Restzahlung muss spätestens 14 Tage vor Mietantritt erfolgen. Bank, Post, Check und Währungsspesen gehen zu lasten des Mieters. 14. Gerichtsstand für diesen Vertrag ist Davos.
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